Doppelter Schutz gegen vorübergehende u. nicht nur endgültige Flugdienst- unfähigkeit resp. endgültigen Lizenzverlust i.d.R. bis maximal Lebensalter 60 Jahre - incl. der Absicherung gegen
SHORT and LONG TERM DISABILITY
Absicherung des Luftfahrerscheins / der Flugdiensttauglichkeitsklasse 1 - für Cockpitpersonal - bei
* Linien- und Chartergesellschaften und in der General Aviation - in Form der
* Risikoversicherung oder Kapital-Rentenversicherung - bei
* Monatlicher Auszahlung als Ersatz für den Einkommensverlust - mit
Verwendungsmöglichkeit als Übergangsversorgung ab Alter 55/60 - und Alters- versorgung ab Alter 65 wegen fehlender Deckung in der Sozialversicherung und nach den streng limitierenden Bestimmungen bei Riester- und Rürup- Rente
in Verbindung mit einer
* Firmen-(Direkt-)Versicherung und/oder Rürup- Altersrente geschützt gegen Lizenzentzug - auch als
* Gruppenversicherung für mehrere Piloten - sowie als
* Fluguntauglichkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten.