LOSS - of - LICENCE
GESAMTBILD - LOSS-OF-LICENSE
Gute Gründe fliegerischer Absicherung
A- Application Form
B- Basics
C- Check
Alternativen - Rückmeldung
P-Path Finder
FORdec for Pilots
FORdec for student pilots
LOL- Übergangs- / Alters- Versorgung
R I S I K O - Loss-of-License
F l u g s c h ü l e r  - S t u d e n t  P i l o t s
Loss-of-Training-Costs - Student Pilots
Militär
LOSS-OF-LICENSE + STEUER
Kontakt
Impressum


BESTEUERUNG VON BERUFSUNFÄHIGKEITS-RENTEN

                    ( LOSS OF LICENSE- RENTEN )

 

     



Eine Lizenzverlustversicherung ist für das Cockpitpersonal ein unbeding­tes „Muss". Für Piloten ist es nicht einfach, die richtigen Deckung mit den Bedin­gungen für den Fall der eintretenden Flugdienstuntauglichkeit zu finden.

 Welche Deckungsart des Risikos kommt infrage?

Ist eine Ab­sicherung über einen rein privat ge­führten Vertrag opportun?

Macht der Einschluss des Risikos über eine betriebliche Altersversorgung (z.B. im Verbund mit einer Entgeltumwandlung) Sinn?

 

Bedenken und Hinweise zu Steuern auf Berufsunfähigkeitsrenten (LOL- Renten) aus den sog.„Schichten" sind zu beachten – weil unumkehrbar:

 

LOL-Renten  in der sog. 1. Schicht". das heißt,. Steuerlich geförder­te Altersversorgung (in diesem Fall: Rürup- Rente), können per Beitrag im Rahmen bestimmter Höchstbeträge und steigender Steuer­ansätze jeweils im Jahr der Zahlung abgesetzt werden. Im Leistungs­fall sind die gezahlten Renten ebenfalls zu versteuern. Der Steueransatz liegt im Jahr 2010 noch bei 60 % der Rente und steigt bis 2040 kontinuierlich bis auf 100% an.

 

LOL-Renten in der „2. Schicht" (hier: Be­triebliche Altersversorgung), unter­liegen der nachgelagerten Versteuerung, da die Prämien vor Steuern aufgewende und abgeführt werden.  Im Falle einer LOL- Rentenzahlung unterliegt der volle Betrag dem persönlichen Steuersatz. Hinzu kommt bei dieser Form der Absicherung, dass Sie im Rahmen der gesetzlich garan­tierten Portabilität bei einem Arbeit­geberwechsel zwar die angesammel­ten Ansprüche mitgenommen werden können, aber nicht unbedingt die besonderen Vereinbarungen zum Flugdienstunfähigkeits-Risiko.

 

 

Hier liegt ein weiterer wichtiger „Knackpunkt", der bedacht sein sollte. Nach einigen Jahren Be­rufstätigkeit ist es auch für Piloten nicht immer einfach, sich erneut zu versichern.

 

 LOL-Renten In der „3. Schicht", also Private Vorsorge, liegen die Dinge wiederum anders: Hier zahlen Sie die Versiche­rungsbeiträge in der Regel aus dem versteuerten (und in der Sozialversicherung entrichteten) Einkommen. Darum sind aus dieser Schicht ge­zahlte Renten als so genannte „abgekürzte Zeitrenten" lediglich mit dem Ertragsanteil zu ver­steuern. Der Ertragsanteil richtet sich hier nach der möglichen Rentenlauf­zeit ab Eintritt der Flugdienstunfähigkeit und beträgt in der Regel zwischen 35 Prozent und bis zu null Prozent.

 

Die 3 Beispiele zeigen, dass eine geleistete Berufsunfa­higkeits- ( = Loss- of-License-) Rente durch die Besteuerung völlig anders ausfallen kann. Die Finanzplanung im Katast­rophenfall hängt erheblich von der Form des vorgewählten Schichten-System ab.

 

Da eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit optimalen Bedin­gungen für Piloten meist auf kapitalbildender Rentenversicherung fußt, spielt die Überlegung der staatlichen steuerlichen Förde­rung in den einzelnen Schichten eine große Rolle.

( Auszug aus Zeitschrift VCINFO, Ausg. 11-12/2010, S.40, Artikel  ‚All Systems Checked?‘ )

08-2012