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                                  F L U G L I ZE N Z  -  A B S I C H E R N


BEI VERLUST DER JAR-OPS-LIZENZ UNABHÄNGIG VON EINEM ANDEREN ERWERB


Sonderfall: Branchenspezifische 'Berufsunfähigkeit' als Flugdienstunfähigkeit T-KLASSE 1









                  COCKPIT - LOSS OF LICENSE – LOSS OF AIR MEDICAL
 

                  Kursierende und verwirrende Bezeichnungen sind im Umlauf


                  Schlagwortübersicht = Versicherung gegen Risiko bei



* FLUGUNTAUGLICHKEIT ALS BERUFSPILOT - MILITÄRPILOT (siehe unten)

* FLUGDIENSTUNFÄHIGKEIT ALS VERKEHRSPILOT/HUBSCHRAUBERPILOT

* BERUFSUNFÄHIGKEIT ALS (MILITÄR-) PILOT - FLUGZEUGFÜHRER IM

   
AUSBILDUNGS-, FRACHT- u. TRANSPORT-FLUGBETRIEB

* VERLUST DES LUFTFAHRERSCHEINS AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN

* VERLUST DER TAUGLICHKEITSKLASSE 1 -

    WEHRFLIEGERVERWENDUNGS
FÄHIGKEIT KLASSE 2

* LOSS OF AIR MEDICAL

* UNFITNESS TO FLY

* ‚LIZENZVERLUST’ BEI COCKPITPERSONAL

* ‚LOSS-OF-LICENSE’ (JAR-OPS)

* FLUGUNTAUGLICHKEIT BEI  K A B I N E N P E R S O N A L

* AUSBILDUNGSKOSTENDECKUNG FÜR  F L U G S C H Ü L E R 


 
Die Gesundheitserfordernisse für Berufspiloten sind äußerst streng. Geringste
Beeinträchtigungen können einen Luftfahrer auf unbestimmte Zeit an den Boden
versetzen und werden


                      - selbst in Fällen von Glück im Unglück wie hier -





Ursache für Einkommensverlust und ernsthafte finanzielle Probleme sein - man
denke an investierte Ausbildungskosten, laufende Finanzierungen, das monat-
liche Einkommen, den bisherigen Lebensstandard.


Für einen Luftfahrer ist die Wahrscheinlichkeit das medizinische Tauglichkeits-
zeugnis in der fliegerisch aktiven Zeit zu verlieren, weitaus größer als eine
generelle Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit oder die Wahrscheinlichkeit eines
Ablebens.
 

Wer fliegerisch seinen Lebensunterhalt nicht mehr verdienen kann, hat
wahrscheinlich unter erheblichem Einkommensverlust zu leiden - möglicher-
weise auf lange Zeit.
 

Wir können das über eine LOSS - OF - LICENSE nicht ausgleichen, aber
erheblich lindern - finanziell gesehen.





                                                  

  
                                                                       
                 
                



               

RückFax5711
             

FLYER-LOL-FAX-RÜCKANTW10512.pdf